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Deine Karriere bei der GFO - in unserem GFO Zentrum Troisdorf oder in einer anderen Einrichtung im GFO-Verbund.

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GFO Magazin

Das GFO-Magazin versammelt interessante Geschichten über Menschen und ihre Perspektiven sowie Angebote der einzelnen GFO-Einrichtungen. Stöbern Sie gerne in den aktuellen Ausgaben.

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Service von A - Z

Service von A - Z

Rund um gut versorgt

Wir bieten unseren Bewohner:innen und Angehörigen einen umfangreichen Service, vielfältige Unterstützung und Hilfen im Alltag. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte und Antworten sowie Informationen rund um das Thema Pflege nachstehend alphabetisch aufgelistet:

In der Medikamentenversorgung arbeiten wir mit der Ursula - Apotheke in Troisdorf zusammen. Dadurch ist eine schnelle Versorgung mit Medikamenten gesichert. Die Mitarbeiter:innen der Apotheke sind außerdem Ansprechpartner:innen bei allen fachlichen Fragen.

Es besteht aber auch die Möglichkeite, dass eine Apotheke der Wahl benannt wird.

 

Wir arbeiten mit den niedergelassenen Ärzten und Fachärzten zusammen, z.T. in Kooperation. Die freie Arztwahl bleibt davon natürlich unberührt.

Unsere Einrichtung wird von einem Neurologen, zwei Zahnärzten, einem Hals-Nasen-Ohren Arzt und einer Urologin regelmäßig unterstützt.

Besucher:innen sind in unserem GFO Zentrum Troisdorf – Wohnen & Pflege St. Franziskus herzlich willkommen. Es gibt daher keine festen Besuchszeiten.

Die Verwaltung ist in der Zeit von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt.

Vor dem Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gibt es für Angehörige und künftige Bewohnerinnen und Bewohner viele Dinge zu beachten und zu regeln. Wir haben Ihnen daher eine CHECKLISTE zusammengestellt, die Ihnen Hilfestellung und Orientierung geben soll. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen bzw. Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch persönlich an unsere MITARBEITENDEN.

Qualität in der Pflege basiert auch auf der Einhaltung so genannter Expertenstandards. Diese Qualitätsinstrumente werden von anerkannten Expert:innen erarbeitet und spiegeln den aktuellen Stand des Wissens in der Berufsgruppe wider. Selbstverständlich arbeitet auch unser Haus entsprechend dieser Expertenstandards. Mehr zu den einzelnen Expertenstandards erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Unterpunkte anklicken:

Bei weiterem Interesse melden Sie sich gerne bei der Pflegedienstleitung, die Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung steht.

Wir feiern die Feste wie sie fallen! Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Lebensalltags. Unser Team des Sozialen Dienstes organisiert regelmäßig Feste, Feiern sowie unterhaltsame Veranstaltungen. Dabei nehmen unsere Mitarbeitenden stets die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner:innen in den Blick. Wir orientieren uns bei unseren Angeboten an den Jahreszeiten, um diese erlebbar zu machen. Hier finden Sie unseren jeweils aktuellen TERMINKALENDER.

Bei uns im Hause gibt es einen eigenen kleinen Frisörsalon. Er ist einen Tag in der Woche in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Außerdem können individuelle Termine vereinbart werden. Wir unterstützen unsere Bewohner:innen bei der Terminvereinbarung.

Gepflegte und gesunde Füße tragen zum Wohlbefinden bei. Wir kooperieren deshalb sowohl mit einer Fußpflege- wie auch mit einer Podologischen Praxis. Wir helfen bei der Terminvereinbarung. Die Dienstleistungen können komfortabel im eigenen Zimmer in Anspruch genommen werden, ohne dass unsere Bewohner:innen das Haus verlassen müssen.

Sie möchten sich, eine(n) Angehörige(n) oder eine Ihnen nahstehende Person zur Aufnahme in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege anmelden. Dann nutzen Sie dafür bitte unsere Anmeldung zum Heimeinzug und den ärztlichen Fragebogen. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.

Sie haben sich für unser GFO Zentrum und die stationäre Pflege entschieden. Darüber freuen wir uns. Sie sind bei uns in guten Händen. Für die Aufnahme in unserem GFO Wohnen & Pflege schließen wir mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner einen so genannten HEIMVERTRAG, in dem alle Details geregelt sind.

In der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie in der Trauerbegleitung erhalten wir Unterstützung durch den Hospizdienst/Palliativdienst St. Klara aus Troisdorf.

 

Unser GFO Zentrum Troisdorf – Wohnen & Pflege St. Franziskus legt großen Wert auf den Klimaschutz. Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir stetig den Einsatz nachhaltiger Produkte und Technik.

Unser Lebensmitteleinkauf findet in den Bereichen Bäckereiprodukte, Fleischprodukte, Obst und Gemüse bei regionalen Anbietern statt, um lange Transportwege zu vermeiden. Stetig prüfen und forcieren wir den Einsatz von Biolebensmitteln.

Bei akuten Erkrankungen profitieren unsere Bewohner:innen von den engen Kontakten im GFO-Verbund, zu dem zahlreiche Krankenhäuser gehören. Die Nähe zum GFO-Krankenhaus sorgt für kurze Wege und eine schnelle Aufnahme im Fall des Falles. Selbstverständlich besteht eine freie Wahl der Klinik.

Die Mahlzeiten im GFO Zentrum Troisdorf – Wohnen & Pflege St. Franziskus sind auf die Bedürfnisse der Bewohner:innen ausgerichtet. Eine wechselnde Speisekarte sowie die Wahlmöglichkeit verschiedener Speisen schafft Abwechslung. Selbstverständlich wird diätetische Kost berücksichtigt. 

Das Mittagessen erfolgt durch unseren Partner Gourmetplan. Dabei handelt es sich um ein cook & chill-Verfahren. Die Speisen werden täglich gekühlt angeliefert und sofort weiter gegart und haben somit keine Standzeiten. Das Essen ist heiß, sieht lecker aus, schmeckt, und vor allem bleiben die gesunden Vitamine erhalten.

Die Mitarbeiter:innen der Hauswirtschaft richten die Mahlzeiten an.

Es stehen verschiedene Essenszeiten zur Auswahl, so dass auch hier die Bewohner:innen die Möglichkeit haben, die für sich passende Zeit auszuwählen.

 

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung sich nicht mehr selbständig versorgen kann. Dann greifen in Deutschland ganz unterschiedliche Hilfesysteme. Dann steht Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Regel auch in abgestufter Form finanzielle Unterstützung zu. Dafür hat der Gesetzgeber ein System mit Pflegegraden installiert.

Seit der Reform der Einstufung und Bewertung von Pflegebedürftigkeit 2017, gelten nun fünf Pflegegrade (sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst). Pflegegrad 1 bezeichnet die niedrigste Stufe mit der dem geringsten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 das Höchstmaß an erforderlicher Hilfe für pflegebedürftige Menschen. An den fünf Pflegegraden orientieren sich die finanziellen Leistungen der Kostenträger, insbesondere der Pflegeversicherung.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf der Basis von sechs Kriterien, so genannten Modulen:

Modul 1 „Mobilität“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 „Selbstversorgung“: Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?

Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Weitere  Informationen zu dem Thema finden Sie u.. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Der Preis für eine Platz im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Dazu gehören die Pflege selbst, Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Daraus setzen sich die monatlichen Kosten zusammen, die sich je nach Region und Heim unterscheiden.

Können Bewohner:innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege (nach § 61 SGB XII) gestellt werden. Diese Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem pflegebedürftigen Menschen zu.

Wir haben Ihnen die monatlichen Preise für die STATIONÄRE PFLEGE und die KURZZEITPFLEGE zusammengestellt.

Wir verstehen unser Haus als einen Ort der Begegnung. Regelmäßige Andachten und Meditationen spielen im Alltag und bei besonderen Ereignissen eine wichtige Rolle.

Das geistlich spirituelle Leben ist bei uns ein wesentlicher und integraler Bestandteil des ganzheitlichen Angebotes. Auf Wunsch bieten wir eine seelsorgerische Begleitung an.

Die Kapelle des Hauses bildet ein Herzstück der Einrichtung. Immobile Bewohner:innen können die Gottesdienste der Kapelle am Fernsehgerät über einen eigenen Haussender mitfeiern. Auch ist die Kommunion im eigenen Zimmer auf Wunsch möglich.

Unser Sozialdienst ist ein Fachdienst für Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Koordination.

Das Team hat die Aufgabe, in enger Absprache mit allen Bereichen unseres Hauses, die Lebensqualität unserer Bewohner:innen zu bewahren und zu steigern. Um dies zu erreichen, werden vielfältige Gruppen- und Einzelangebote durchgeführt. Neben immer wiederkehrenden Angeboten orientiert sich das Team immer an den Jahreszeiten sowie dem Kirchenjahr. Das Team des Sozialen Dienstes setzt sich aus Sozialarbeitern, Pflegefachkräften, Betreuungsmitarbeitenden sowie Praktikanten zusammen.

Die folgenden, wiederkehrenden Gruppenveranstaltungen werden in unserem Haus angeboten:

  • Feste und Feiern
  • Musik /gemeinsames Singen
  • Bewegungsangebote
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Gedächtnistraining
  • Kreatives Gestalten
  • Hinwendung zu Gott
  • Erzählkreise
  • Bingo
  • Männerstammtisch
  • Einzelbetreuung in Form von:
  • Lebensorientierten Gesprächen
  • Basale Stimulation
  • Validation nach N. Richard
  • Kriseninterventio

Darüber hinaus gibt es diverse Projekte.

Das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG) hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. So lautet der Eingangstext des WTG von NRW.

Auch unsere Einrichtungen unterliegen dem WTG. In den regelmäßigen Überprüfungen, müssen wir darlegen, dass wir alle Bestimmungen einhalten.